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JU: „Überzogene
Auflagen bei Vereinsveranstaltungen“
Arbeitskreis der
Jungen Union informierte sich über den Alkoholkonsum von Jugendlichen

Arbeitskreisleiter Karl-Josef Wenninger und Kreisvorsitzender Florian Oßner
(2. von rechts) diskutieren mit Stefan Rieder, Ludwig Spanner und Andreas
Neßlauer (von rechts) über die Jugendarbeit in Vereinen.
"Es gibt keine stichhaltigen Daten, die belegen, dass bei
Festveranstaltungen mehr Alkohol getrunken wird als bei sonstigen
Gaststätten- oder Diskobesuchen." Zu diesem Ergebnis kommen die Vertreter
des Arbeitskreises für Jugend und Vereine der Jungen Union (JU) im Landkreis
Landshut nach einer Stellungnahme des Kreisjugendamtes Landshut.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf detaillierte Fragen der JU-Vertreter
über das Rauschtrinken von Jugendlichen in der Region Landshut. Hintergrund
dieser Anfrage waren Medienberichte in letzter Zeit über das sogenannte
„Komasaufen“ von jungen Menschen. Aufgrund dieses "übermäßigen
Alkoholkonsums“ von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben die
Landkreis-Bürgermeister eine Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch bei
Festveranstaltungen verabschiedet. Darin empfehlen sie, strenge Auflagen bei
Festveranstaltungen zu erteilen - wie zum Beispiel den Barbereich explizit
abzutrennen.
Man habe jedoch kaum Daten über rauschtrinkende Jugendliche in der Region
Landshut. Nach Auskunft des Kreisjugendamtes liegen für die Jahre
2008
und 2009 nur Zahlen des
Kinderkrankenhauses Landshut für Kinder unter 14
Jahren vor, die stationär wegen einer Alkoholvergiftung aufgenommen worden
sind. Das Klinikum Landshut führe seit Mitte des Jahres
2008
keine Statistiken mehr. Auch in den anderen Krankenhäusern der Region
Landshut liegen keine genauen Zahlen darüber vor.
Nach Auffassung der JU-Vertreter könne man daher nicht unmittelbar den
Vereinen die Schuld dafür geben, dass einzelne Jugendliche durch übermäßigen
Alkoholkonsum auffallen. Vielmehr müsse die Vereinsarbeit von der Politik
gewürdigt werden. „Die Vereine sind das Rückgrat jeder örtlichen
Gemeinschaft“, so Arbeitskreisleiter Karl-Josef Wenninger. Jeder Verein
stärke das Gemeinschaftsgefühl und die meisten Vereine leisten eine
hervorragende Jugendarbeit, so die einhellige Meinung der
Arbeitskreis-Mitglieder.
Zu der Vereinsarbeit gehöre nach Meinung des JU Arbeitskreises auch die
Geselligkeit. „Wenn Vereine Feste veranstalten, welche die dörfliche
Gemeinschaft stärken, dann dürfen keine unüberwindbaren bürokratischen
Auflagen gestellt werden“, so Wenninger. Nach Meinung der JU-Vertreter sind
Auflagen bei Vereinsfesten zwar unumgänglich. Hier müsse man jedoch mit
Augenmaß vorgehen. Wenn einzelne Gemeinden bei Festen von traditionellen
Vereinen Genehmigungsbescheide von mehr als zehn Seiten erlassen, in denen
unzählige Auflagen enthalten sind, schieße dies nach Meinung der
JU-Vertreter über das Ziel hinaus, schrecke Jugendliche von der Mitarbeit ab
und gehe an der Problemlösung komplett vorbei.
„Wenn sich Bürger im Verein ehrenamtlich engagieren, ist das keine
Selbstverständlichkeit. Wir von der Jungen Union im Landkreis Landshut haben
es uns daher zur Aufgabe gemacht, die Vereine und Jugendverbände nach allen
Kräften zu unterstützen“, so abschließend JU-Kreisvorsitzender Florian
Oßner. |