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Mach mit!
Um Mitglied zu werden musst Du uns nur den ausgefüllten
Mitgliedsantrag zukommen lassen.
Der Jahresbeitrag beträgt:
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bis 20 Jahre 10 €
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bis 30 Jahre 15 €
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über 30 Jahre 20 €
Und ab dem ersten Tag kannst Du Dich aktiv in Deinem Verband
vor Ort einbringen!
Mitglied der JU Bayern kann jeder Deutsche und jeder Staatsbürger
eines EU-Mitgliedstaats vom vollendeten 14. Lebensjahr an
werden, der sich zu den Grundsätzen der JU bekennt, die Ziele
der JU zu fördern bereit ist und in Bayern einen Wohnsitz
hat.
Die Junge Union Bayern ist eine Gemeinschaft junger Menschen,
die eine staatliche Ordnung in demokratischer Freiheit und
sozialer Verantwortung auf der Grundlage des christlichen
Welt- und Menschenbildes erstrebt. Sie ist als Arbeitsgemeinschaft
eine selbständige Gemeinschaft in der Christlich-Sozialen
Union in Bayern und ein Landesverband der Jungen Union Deutschlands.
Die Junge Union vertritt die Anliegen der Jugend in der CSU
und auf der Grundlage des Grundsatzprogramms der CSU in der
Öffentlichkeit. Sie versucht, junge Menschen für
eine aktive Mitarbeit in allen Bereichen des öffentlichen
Lebens zu gewinnen und führt die nachwachsende Generation
an die CSU heran.
Die Junge Union erfüllt diese Aufgaben durch
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politische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit;
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eigenverantwortliche politische Willensbildung ihrer Mitglieder
auf derGrundlage des Grundsatzprogramms der CSU;
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aktive Mitgestaltung des politischen und gesellschaftlichen
Lebens;
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Aufstellung von jungen Bewerbern für öffentliche
Wahlen;
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die Mitarbeit ihrer Mitglieder, insbesondere der Vorsitzenden,
in den Gremiender CSU auf allen Organisationsebenen;
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Werbung von Mitgliedern für die CSU, insbesondere
aus den Reihen der jungen Generation.
Erläuterungen zum Mitgliedsbeitrag:
Personen, die sowohl Mitglied der JU als auch der CSU sind,
bekommen auf Antrag in den ersten drei Jahren ihren JU-Beitrag
auf den CSU-Beitrag angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Mit dem JU-Beitrag mindern Sie Ihre Steuerschuld! Sie bekommen
jährlich die Hälfte der Beiträge und Spenden,
maximal € 1.500,- (Alleinstehende € 750,-), vom Finanzamt
zurück (§ 34 EStG). Übersteigen Ihre Beiträge
und Spenden die Grenze dieser besonderen Steuerermäßigung,
sind die darüber hinausgehenden Beiträge als Sonderausgaben
nach § 10 b EStG abzugsfähig.
Ihre Angaben werden nur von der JU oder deren Beauftragten
zum Zwecke der Parteiarbeit gespeichert und im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
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